Politik

Städtetag fordert stabilere Kita-Finanzierung

Kita
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Städtetag hat das geplante "Gute-Kita-Gesetz" der Bundesregierung für eine bessere Betreuungsqualität der Kindergärten grundsätzlich begrüßt. Er kritisiert an dem Gesetzesvorhaben aber, dass eine dauerhaft stabile Finanzierung für solche Qualitätsverbesserungen fehle.
"Es ist gut, dass der Bund mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 vor allem die Qualität in der Kinderbetreuung fördern will", sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe). "Der Bund muss allerdings dauerhaft Mittel bereitstellen, um nachhaltige Qualitätsverbesserungen zu erzielen", betonte Dedy. Andernfalls werde es schwierig die erhofften Verbesserungen in vollem Umfang zu erreichen. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch beschließen. Er sieht vor, dass die Bundesländer in den Jahren 2019 bis 2022 einen höheren Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten, insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Für die Zeit danach ist zunächst keine Regelung geplant. Im Gegenzug sollen sich die Länder in Verträgen mit dem Bund dazu verpflichten, das dieses zusätzliche Geld in bestimmte Maßnahmen für eine bessere Kita-Qualität fließt; die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verwendungszwecke reichen von zusätzlichen Kitaplätzen über Gebührenfreiheit bis hin zu besseren Personalschlüsseln. Nach Auffassung des Städtetags reicht auch die jährliche Höhe der geplanten Mittel nicht aus, um die von Bund und Ländern verabredeten Qualitätsziele im vollem Umfang umzusetzen. "Mit den durch das Gesetz geplanten maximal zwei Milliarden Euro Bundesmittel pro Jahr können diese nur schrittweise verwirklicht werden", warnte Dedy. Für 2019 sollen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge 485 Millionen Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten, 2020 dann knapp eine Milliarde Euro und 2021/2022 je knapp zwei Milliarden Euro.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.